Schlussbeurteilung QV
Folgende Regelungen sind besonders wichtig:
- Alle Kompetenzen werden abschliessend im 3. Lehrjahr beurteilt. Der Betrieb trägt die Verantwortung für die Kompetenzen 1 bis 10.
- Die Berufsfachschule ist für die Kompetenzen 11 und 12 verantwortlich.
- Die Beurteilung der Kompetenzen 4 und 9 der überbetrieblichen Kurse fliesst zu 50% in die abschliessende Beurteilung Ende des dritten Jahres ein.
Die Schlussbeurteilung sowie den gesamten Bildungsbericht finden Sie unter den folgenden Links: