Ein Misserfolg an einer Prüfung ist kein Grund, den Mut zu verlieren. Er sollte vielmehr Ansporn dazu sein, die noch vorhandenen Wissenslücken zu schliessen!
Die ungenügenden Prüfungsarbeiten können in der Berufsfachschule eingesehen werden. Bei dieser Gelegenheit können wir besprechen, auf welche Weise in einem weiteren Anlauf das Fähigkeitszeugnis erlangt werden kann.
Die Lehrabschlussprüfung kann höchstens zwei Mal wiederholt werden. Eine Wiederholung ist frühestens ein Jahr nach der letzten Prüfung möglich. Zu wiederholen sind alle ungenügenden Qualifikationsbereiche.
Wir empfehlen, die zu wiederholenden Fächer als Repetent/in an unserer Berufsfachschule zu besuchen, wo Sie auch die Gelegenheit haben, neue Erfahrungsnoten zu erarbeiten.
Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Anmeldeformulare für die Prüfungen können im Sekretariat bezogen werden.
Anmeldeschluss für das Qualifikationsverfahren ist jeweils Ende Oktober des Vorjahres.