gerecht.”
Die betriebliche Schlussbeurteilung erfolgt aufgrund der Leistungen in der beruflichen Grundbildung.
Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner ist verantwortlich für die betriebliche Schlussbeurteilung. Sie/er trägt die Resultate auf dem vorgegebenen Formular ein. Wenn das Resultat ungenügend ist (weniger als 38 Punkte), muss auf der Rückseite des Formulars eine kurze schriftliche Begründung angefügt werden.
Die Berufsbildnerin/der Berufsbildner bespricht die Beurteilung mit der lernenden Person. Anschliessend wird das Formular von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Danach erfolgt die Eingabe auf der Datenbank Detailhandel. Weitere Informationen sowie das DBLAP2-Login finden Sie hier.
Das Original ist vom Betrieb sorgfältig aufzubewahren. Es muss den Prüfungsorganisationen im Falle von Rekursen bzw. Nachfragen zur Verfügung gestellt werden können.
Das Formular finden Sie unter folgendem Link:
Diese Seite verwendet Cookies. Mehr Infos