BSD Bern

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen können in der beruflichen Grundbildung und Berufsmaturität Benachteiligungen erfahren, wenn ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. Unter dem Begriff "Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen"[1] werden Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. In der Berufsbildung sind damit Anpassungen des Ausbildungsprozesses und der Qualifikationsverfahren gemeint, wobei die kognitiven und fachlichen Anforderungen den formulierten Berufsanforderungen in den Bildungsverordnungen entsprechen müssen.

(Quelle: Mitteilung der Schweiz. Berufsbildungsämter-Konferenz SBBK, Abt. Medien Berufsbildung)

[1] Beispiele von Behinderungen/Beeinträchtigungen:

  • Psychische und physische Behinderung
  • Aufmerksamkeits-Defizit-(Hyperaktivitäts-) Störung ADHS
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • Dyslexie, (Legasthenie) und Dyskalkulie
  •  Sehbehinderung und Blindheit
  • Hörbehinderung

Kantonale Grundlagen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier:
Nachteilsausgleich in der beruflichen Grundbildung

“Berufsschule darf auch Spass machen.”
Tom L. 18
Detailhandelsfachmann