BSD Bern

Nachholbildung Detailhandelsassistent/in

Detailhandelsassistentin EBA / Detailhandelsassistent EBA nach Art. 32 BBV

Es ist nie zu spät! Dies gilt auch für den Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses. Erwachsene Berufsleute können nachträglich das eidgenössische Berufsattest als Detailhandelsassistentin / als Detailhandelsassistent erwerben.

Gesetzliche Grundlage für die Nachholbildung im Detailhandel ist die Verordnung über die Berufsbildung, Artikel 32.

Zielgruppe

Personen mit Berufserfahrung im Detailhandel, welche ihre Kompetenzen mit dem eidgenössischen Berufsattest als Detailhandelsassistentin EBA / als Detailhandelsassistent EBA erweitern möchten.

Voraussetzungen

Bei Abschluss der Ausbildung muss eine Berufspraxis von mindestens fünf Jahren, davon zwei Jahre im Detailhandel, nachgewiesen werden.

Sie benötigen gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in der deutschen Sprache.

Über die Zulassung zum Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfungen) entscheidet das kantonale Amt für Berufsbildung des jeweiligen Wohnsitzkantons.

Kursort

Berufsfachschule des Detailhandels Bern
Postgasse 66
3011 Bern

Beratung / Kontakt

Berufsfachschule des Detailhandels Bern
Frau Rahel Wyss
Tel.

Mittelschul- und Berufsbildungsamt des Kantons Bern
(Zulassungsstelle Kanton Bern)
Abteilung Qualifikationsverfahren
Tel.

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Viviane W. 17
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