26.11.2021
Willkommen zu unserer neuen Rubrik: #bsderklärt! Hier möchten wir die Möglichkeit nutzen, um Ihnen komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Gerne können Sie auch für diese Rubrik Ihr Wunschthema via E-Mail an deponieren.
Seit Januar 2018 werden Studierende, welche eine eidgenössische Prüfung absolvieren, vom Bund finanziell unterstützt. Absolventen einer eidgenössischen Berufsprüfung oder höheren Fachprüfung können nach der Prüfung beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI einen Antrag stellen und erhalten 50% der Studiengebühren bis maximal CHF 9‘500.00 zurück.
An der bsd. Bern bieten wir eine Weiterbildung an, welche die Anforderungen für diese Unterstützung erfüllt: den Lehrgang Detailhandelsspezialist/-in. Auch für den Lehrgang Filialleiter/-in können Subventionen beantragt werden, wenn innerhalb von fünf Jahren zusätzlich der Lehrgang Detailhandelsspezialist/-in verkürzt absolviert wird.
Unsere Studierenden gelangen bei der Beantragung der Subventionen häufig mit Fragen oder Unklarheiten an uns. Wir haben nun für Sie die häufigsten Fragen in einem FAQ zusammengestellt.
Welche Kosten werden übernommen?
Es werden alle Kosten übernommen, die seit dem Januar 2018 für die Vorbereitung auf eine eidgenössische Berufsprüfung anfallen. In Bezug auf den bsd.-Lehrgang DHS umfasst dies:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wie kann ich meine Subventionen beantragen?
Auf der Seite des SBFI gibt es ein Onlineportal, worüber die Subventionen beantragt werden können. Für die Benutzung des Portals wird eine einmalige Registrierung benötigt. Für das Einreichen des Gesuchs werden folgende Dokumente benötigt:
Welche Dokumente stellt die bsd. aus?
Die bsd. stellt zu Beginn des Lehrgangs die Rechnung für die gesamte Kursdauer aus. Spätere, zusätzliche Leistungen wie beispielsweise Refresherkurse oder Repetitionsprüfungen werden während des Lehrgangs zeitnah verrechnet. Die Zahlungsbestätigung, mit allen in Anspruch genommenen Leistungen, erhalten Sie von uns nach Absolvierung der eidgenössischen Berufsprüfung.
Kann ich auch trotz Misserfolg an der Prüfung die Subventionen beantragen?
Ja, die Subventionen können unabhängig vom Prüfungsresultat beantragt werden.
Kann ich die Kosten der Berufsprüfung auch anrechnen lassen?
Nein, diese Kosten werden nicht vom Bund übernommen.
Alle weiteren Informationen zu den Bundesbeiträgen finden Sie hier.